Neue Steuerpauschalen für Umzüge | Höhne-Grass Umzugsunternehmen Mainz
August 2021

Neue Steuerpauschalen für Umzüge

Seit Juli 2021 gelten die geänderten Pauschalen für berufliche Umzüge, die vom Arbeitgeber*Innen steuerfrei an betroffene Arbeitnehmer*Innen erstattet werden können. Erfolgt keine Erstattung durch den Betrieb, können die Pauschalen für Umzüge aus beruflichen Gründen als Werbungskosten im Rahmen der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. 


Ab dem 1. April 2021/2022 treten die folgenden Pauschalen in Kraft:
 
  • Umzugsbedingter zusätzlicher Unterricht eines Kindes können Kosten 2021 für 1.160 Euro und 2021 für 1.181 Euro erstattet werden. 
  • Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt ab 2021=860 Euro und 2022=886 Euro. Jede weitere Person beträgt 2021=580 Euro und 2022=590 Euro. 
  • Wenn Sie in Ihr erstes Heim ziehen erhalten Sie 2021=174 Euro und 2022=177 Euro.


Umziehen hat sich noch nie mehr gelohnt!